Leistungen von AsG Arbeitssicherheit Gaumer
Wir übertreffen Ihre Erwartungen!

Externe Betreuung
als Fachkraft für Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheitstechnische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG und DGUV Vorschrift 2) für alle Unternehmenssparten.

Beratung zum Thema
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung (Gesetzesänderungen, Unfallquellen usw.)
Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren (z.B. Anti - Ermündungsmatten)
Gestaltung von Arbeitsplätzen, -abläufen, -umgebungen und in sonstigen ergonomischen Fragen
Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen
Erstellung und Durchführung der jährlichen Unterweisung mit Unterweisungsnachweis
regelmäßige Begehungen jeglicher Art inkl. Begehungsprotokoll (Arbeitsschutzbegehungen)
Beratung zu und Beurteilung von Arbeitsstoffen und Materialien
Sicherheit und Gesundheitsschutz für besondere Personengruppen (Schwangere, Jugendliche, uvm.)
SCC-Mitarbeiterschulung gem. Dok 016 inklusive der dementsprechenden Zertifikatsausstellung

Erweitertes Leistungsspektrum
Betreuung als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Sicherheitstechnische Prüfung von Betriebsanlagen und Arbeitsmitteln
Prüfen von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln jeglicher Art (z.B. Rundschlingen)
Prüfung von Leitern und Tritten
Prüfung von Feststellanlagen gemäß DIN 14677 und DIBt
Prüfung von Brandschutztüren und Toren
Prüfen von Rollgerüsten gemäß DGUV 208-016
Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren gemäß DGUV Information 208-022
Prüfung von Lichtvorhängen, Lichtgittern, Lichtschranken gemäß 98/37/EG, 2006/42/EG, EN14121, EN 12100, EN 954-1, EN ISO 13849-1, EN ISO 62061, EN 999, EN ISO 13855
Ausbildendung im Atemschutz nach DGUV Grundsatz 312-190 für Masken, Filter-, Schlauch- und Behältergeräten
Beauftragter nach WHG Wasserhaushaltsgesetz und AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Untersuchung von Arbeitsunfällen
Beratung zur ordnungsgemäßen Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und Prüfung der entsprechenden PSA
Erstellung von Hautschutzplänen